Kostenvoranschlag: Pflicht, Kosten & Recht

Ist ein Kostenvoranschlag Pflicht? Ist er verbindlich? Was passiert, wenn der Endpreis deutlich höher ist als der KV? Diese Fragen beschäftigen sowohl Handwerker als auch Auftraggeber. In diesem Ratgeber erklären wir die rechtlichen Grundlagen nach BGB, den Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot sowie die erlaubte Abweichung.

Ist ein Kostenvoranschlag Pflicht? (§ 632 BGB)

Grundsätzlich ist ein Kostenvoranschlag keine gesetzliche Pflicht. Weder Handwerker noch Auftraggeber sind verpflichtet, einen KV zu erstellen oder zu verlangen. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen:

Wann ist ein KV sinnvoll oder erforderlich?

  • -- Versicherung: Bei Versicherungsschäden verlangt die Versicherung fast immer einen detaillierten Kostenvoranschlag.
  • -- Vertragsrecht: Wenn der Auftraggeber ausdrücklich einen KV verlangt, muss der Handwerker diesen erstellen (§ 632 Abs. 3 BGB).
  • -- Größere Aufträge: Bei Aufträgen über 1.000 EUR ist es branchenüblich und dringend empfohlen, einen KV zu erstellen.
  • -- Gewährleistung: Ein KV schützt beide Seiten bei späteren Streitigkeiten über den Umfang und Preis der Arbeiten.

Nach § 632 Abs. 3 BGB gilt: Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten. Das bedeutet, dass der Handwerker für die Erstellung eines KV grundsätzlich kein Geld verlangen darf — es sei denn, dies wurde vorher vereinbart.

In der Praxis erstellen die meisten Handwerker den KV kostenlos, da er als Teil der Auftragsakquise gilt. Bei besonders aufwendigen Kalkulationen (z.B. Architektengutachten) kann eine Vergütung vereinbart werden.

Kostenvoranschlag vs. Angebot — Der Unterschied

Viele verwechseln Kostenvoranschlag und Angebot. Juristisch und praktisch gibt es aber wichtige Unterschiede:

Merkmal Kostenvoranschlag Angebot (Festpreisangebot)
VerbindlichkeitUnverbindliche KostenschätzungRechtlich bindend
Preisabweichung15-20% Abweichung erlaubtKeine Abweichung (Festpreis)
Rechtsgrundlage§ 632 Abs. 3 BGB (Werkvertrag)§ 145 BGB (Vertragsangebot)
KostenIm Zweifel kostenlosIm Zweifel kostenlos
BefristungKeine feste BindungsfristOft befristet (z.B. 4 Wochen)
Risiko für HandwerkerGering (Puffer bei Abweichung)Hoch (Festpreis = volles Risiko)

Tipp für Handwerker: Verwende einen Kostenvoranschlag statt eines Festpreisangebots, wenn du den Umfang der Arbeiten noch nicht genau einschätzen kannst (z.B. bei verdeckten Schäden). So hast du einen Puffer, falls unvorhergesehene Arbeiten nötig werden.

Tipp für Auftraggeber: Wenn du Kostensicherheit willst, verlange ein Festpreisangebot. Bedenke aber, dass Handwerker bei Festpreisen einen Risikozuschlag einkalkulieren — der Preis ist also oft 10-20% höher als bei einem KV.

Wie viel darf der KV vom Endpreis abweichen?

Ein Kostenvoranschlag ist nicht verbindlich, aber er darf nicht beliebig überschritten werden. Die Rechtsprechung hat klare Grenzen gesetzt:

bis 15%

Abweichung gilt als normal und muss vom Auftraggeber akzeptiert werden.

15-20%

Grauzone: Handwerker muss unverzüglich informieren. Auftraggeber kann kündigen.

über 20%

Unzulässig ohne vorherige Zustimmung. Auftraggeber hat Kündigungsrecht (§ 648 BGB).

Wichtig: Nach § 650 BGB (früher § 649 BGB) muss der Handwerker den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn absehbar ist, dass die Kosten den KV wesentlich überschreiten werden. Der Auftraggeber hat dann das Recht, den Vertrag zu kündigen und nur die bis dahin erbrachten Leistungen zu bezahlen.

Eine Abweichung nach unten ist natürlich immer erlaubt — wenn die Arbeiten günstiger ausfallen, wird nur der tatsächliche Preis berechnet.

Muss ein Kostenvoranschlag kostenlos sein?

Nach § 632 Abs. 3 BGB gilt: Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten. Das bedeutet:

Grundsatz: Kostenlos

In den meisten Fällen ist der KV kostenlos. Der Handwerker kalkuliert die Kosten für die KV-Erstellung in seinen Gemeinkosten ein. Das ist branchenüblich und wird von Kunden erwartet.

Ausnahme: Vergütung nach Vereinbarung

Wenn der Handwerker vor der Erstellung darauf hinweist, dass der KV kostenpflichtig ist, und der Kunde dem zustimmt, darf er eine Vergütung verlangen. Dies ist typisch bei aufwendigen Kalkulationen wie Architektenleistungen oder Gutachten.

Anrechnung bei Auftrag

In vielen Fällen wird vereinbart, dass die Kosten für den KV bei Auftragserteilung auf den Endpreis angerechnet werden. So zahlt der Kunde nur dann für den KV, wenn er den Auftrag nicht erteilt.

Was muss ein Kostenvoranschlag enthalten?

Ein rechtssicherer Kostenvoranschlag sollte folgende Informationen enthalten:

  • Überschrift "Kostenvoranschlag" (nicht "Angebot")
  • Handwerksbetrieb mit vollständiger Adresse
  • Kundendaten (Name, Adresse des Objekts)
  • Datum und ggf. Gültigkeitsdauer
  • Detaillierte Leistungsbeschreibung
  • Einzelpositionen mit Mengen und Einheitspreisen
  • Material- und Arbeitskosten getrennt
  • Nettobetrag, MwSt. (19%) und Bruttobetrag
  • Hinweis auf Unverbindlichkeit des KV
  • Voraussichtliche Ausführungsdauer

Praxis-Tipp: Verwende immer den Begriff "Kostenvoranschlag" in der Überschrift — nicht "Angebot" oder "Offerte". So vermeidest du, dass der KV als verbindliches Festpreisangebot ausgelegt wird.

Häufige Fehler bei Kostenvoranschlägen

KV als "Angebot" bezeichnen: Wird der KV als "Angebot" überschrieben, kann er als Festpreisangebot gelten — eine Preiserhöhung ist dann nicht mehr möglich.
Zu niedrig kalkulieren: Wer den KV absichtlich niedrig ansetzt, um den Auftrag zu bekommen, riskiert Verluste oder Streit bei der Endabrechnung.
Keine Informationspflicht bei Mehrkosten: Vergisst der Handwerker den Kunden bei absehbarer Überschreitung zu informieren, riskiert er den Verlust des Mehrkostenteils.
Pauschal statt detailliert: Ein KV mit nur einer Pauschalposition ("Malerarbeiten: 5.000 EUR") ist weder professionell noch hilfreich bei Streitigkeiten.

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